Verlust / Diebstahl / Ersatz
Ist ein Führerschein abhanden gekommen oder vernichtet worden, hat der bisherige Inhaber den Verlust der Fahrerlaubnisbehörde anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen.
Antragstellung Verlust
Die Antragstellung hat in jedem Fall persönlich zu erfolgen. In der Regel sollte dies ca. 4 Wochen nach Bekanntwerden des Verlusts durchgeführt werden. Bei persönlicher Antragstellung muss eine vorherige Terminvereinbarung (online oder telefonisch) erfolgen. Für die Antragstellung benötigen Sie
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- ggf. Verlustanzeige einer deutschen Polizeidienststelle (nicht zwingend notwendig)
- gültigen Personalausweis oder Reisepass in Kopie
- biometrisches Lichtbild
- ggf. eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der bisherige Führerschein alten Rechts (rosa/grau) nicht von der Stadt bzw. dem Landratsamt Coburg oder dem Zweckverband Zulassungsstelle Coburg ausgestellt wurde (nicht zwingend notwendig)
Bei Verlust ist im Zuge der Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides statt abzulegen. Die Abholung hat persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu erfolgen. Alternativ besteht die Möglichkeit einer direkten Übersendung des Dokumentes an Ihre Wohnadresse. Bitte bringen Sie hierzu die Erklärung über den Direktversand ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Termin mit. Die Gebühr für den Direktversand beträgt 5,00 € (ab 01.01.2025 – 6,50 €). Die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung ist nicht möglich! In dringenden Fällen kann gegen Gebühr eine Expressbestellung beantragt werden. Sie erhalten Ihr Führerscheindokument in der Regel innerhalb von vier Werktagen.
Antragstellung Diebstahl
Die Antragstellung für einen Führerscheindiebstahl muss stets persönlich erfolgen. Der Antrag ist unverzüglich nach dem Diebstahl des Führerscheins zu stellen. Bei Diebstahl ist eine Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige (bei einer deutschen Polizeidienststelle) der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen.
Für die Antragstellung benötigen Sie:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in Kopie
- ein biometrisches Lichtbild
- Diebstahlsanzeige einer deutschen Polizeidienststelle
Die Abholung hat persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu erfolgen. Alternativ besteht die Möglichkeit einer direkten Übersendung des Dokumentes an Ihre Wohnadresse. Bitte bringen Sie hierzu die Erklärung über den Direktversand ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Termin mit. Die Gebühr für den Direktversand beträgt 5,00 € (ab 01.01.2025 – 6,50 €).
Die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung ist nicht möglich! In dringenden Fällen kann gegen Gebühr eine Expressbestellung beantragt werden. Sie erhalten Ihr Führerscheindokument in der Regel innerhalb von vier Werktagen.
Antragstellung auf Ersatz bei Beschädigung
Der Antrag auf einen Ersatzführerschein kann gestellt werden, wenn der bisherige Führerschein unbrauchbar (z. B. durch Verschmutzung oder Beschädigung) geworden ist.
Die Antragstellung kann persönlich oder per Post erfolgen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Antragstellung per Post alle Antragsunterlagen vollständig beizufügen sind. Unvollständige Anträge werden unbearbeitet zurückgesandt. Hierzu zählt auch der Vordruck für die Digitale Unterschrift. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine entsprechende Kostenrechnung auf dem Postweg. Bei persönlicher Antragstellung muss eine vorherige Terminvereinbarung (online oder telefonisch) erfolgen.
Sie benötigen:
- vollständig ausfgefülltes Antragsforumlar
- gültigen Personalausweis oder Reisepass in Kopie
- biometrisches Lichtbild
- aktuellen Führerschein (ggf. in Kopie)
Die Abholung hat persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person unter Vorlage des bisherigen Führerscheindokumentes zu erfolgen. Im Falle einer persönlichen Antragstellung besteht die Möglichkeit einer direkten Übersendung des Dokumentes an Ihre Wohnadresse. Bitte bringen Sie hierzu die Erklärung über den Direktversand ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Termin mit. Die Gebühr für den Direktversand beträgt 5,00 € (ab 01.01.2025 – 6,50 €).
Die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung ist nicht möglich!
Gebühren
Verlust eines Führerscheins: 72,10 € – ab 01.01.2025: 73,30 €
Diebstahl eines Führerscheins: 41,40 € – ab 01.01.2025: 42,60 €
Ersatzführerschein (z.B. bei Verschmutzung, Beschädigung): 41,40 € – ab 01.01.2025: 42,60 €
Bei Bedarf:
Expressbestellung: 25,00 €
Direkversand durch die Bundesdruckerei in Berlin: 5,00 € – ab 01.01.2025: 6,50 €
Zeitpunkt / Fristen
Sollte Ihr Führerschein durch die Stadt bzw. das Landratsamt Coburg oder den Zweckverband Zulassungsstelle Coburg ausgestellt worden sein, beträgt die Bearbeitungszeit ca. 2-3 Wochen. Dasselbe gilt für Führerscheine im Kartenformat.
Falls der bisherige Führerschein alten Rechts (rosa/grau) durch eine andere Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde, benötigen wir eine Karteikartenabschrift Ihrer Daten. Diese kann vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden und ist direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Coburg zu schicken.
Ist die Anforderung der Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde in Coburg durchzuführen, kann die Bearbeitungszeit 3-4 Wochen betragen.
Die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung ist bei einem Verlust oder Diebstahl nicht möglich! In dringenden Fällen kann gegen Gebühr eine Expressbestellung beantragt werden. Sie erhalten Ihr Führerscheindokument innerhalb von zwei Werktagen.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Kontakt: Führerscheinwesen
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Ruß-Str. 5
96450 Coburg
Telefon: 09561/514-9550
fuehrerschein@zulassungsstelle-coburg.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 7.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7.30 – 17.30 Uhr
Freitag 7.30 – 12.00 Uhr