Eingeschränkte Öffnungszeiten im März 2023
Der Zweckverband Zulassungsstelle Coburg steht für eine moderne…
Umzug des Büros Führerscheinpflichtumtausch
Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind alle vor dem…
Am Montagvormittag bis 11:30 Uhr und Donnerstagnachmittag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr keine Terminvereinbarung in der Zulassungsbehörde mehr notwendig (gilt nicht für die Fahrerlaubnisbehörde)
In der Zulassungsbehörde haben Sie die Möglichkeit jeden Montag von 07:30 Uhr bis 11:30 Uhr und am Donnerstagnachmittag bis 17:00 Uhr ohne Termin vorzusprechen. Diese beiden Zeitfenster wurden angesichts der anhaltend langen Wartezeiten für einen Termin geschaffen, um auch dringende Anliegen schnellstmöglich bearbeiten zu können. Während dieser Zeitfenster ist keine Terminvergabe möglich.
Hinweise zur Terminvergabe
Hier erhalten Sie alle Informationen zu unserer Terminvergabe
Führerschein-Pflichtumtausch
Mit der Regelung zum Führerschein-Pflichtumtausch werden die Vorgaben der dritten EU-Führerschein-Richtlinie umgesetzt. Diese sieht ab dem Jahr 2033 ein einheitliches fälschungssicheres Führerscheindokument und eine Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank vor, um Missbrauch zu verhindern.
**AUFGEHOBEN**Zugang nur mit Nachweis der 3G-Regel ab dem 01.01.2022
Ab dem 01.01.2022 ist der Zugang zum Zweckverband Zulassungsstelle Coburg und dem Landratsamt Coburg nur noch für Besucher möglich, die geimpft, genesen oder getestet sind.
Verbesserung unserer Terminvergabe
Die Nachfrage nach Terminen für eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsbehörde ist unerwartet hoch. Damit die daraus resultierende lange Wartezeit auf einen Termin verkürzt werden kann und auch Bürgerinnen und Bürger mit dringlichen Anliegen eine Chance auf einen Termin haben, haben wir unsere Terminvergabe optimiert.
Terminvergabe ab dem 05.07.2021 wieder möglich
Die Rückkehr zur Terminvereinbarung vereinfacht für unsere Bürgerinnen und Bürger die Antragstellung, verringert die Wartezeit und bedeutet mehr Sicherheit bei der Planung. Darüber hinaus können wir mit diesem Schritt die gewohnte Bürgernähe wiederherstellen und mit unseren Bürgerinnen und Bürger in direkten Kontakt treten.
Kontaktloses Bearbeiten Ihrer Anliegen
Um Ihre Anliegen trotz der derzeitigen Situation kontaktlos bearbeiten zu können, haben wir vor dem Eingangsbereich zwei verschlossene Abgabeboxen aufgestellt.
Kundenverkehr auf ein absolutes Minimum reduziert - Termine nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich
Die derzeitige Situation zwingt uns leider dazu, den Kundenverkehr in der Dienststelle des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg weiterhin auf ein absolutes Minimun zu reduzieren. In der Regel ist jedoch die Beantragung von Fahrzeugzulassungen, Abmeldungen, Führerscheinen, etc. nahezu kontaktlos möglich.
Persönliche Vorsprache nur noch mit Terminvergabe möglich.
Mit Blick auf den anstehenden Lockdown soll die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde von Stadt und Landkreis Coburg dennoch weiterhin geöffnet bleiben.
Eine Rettungskarte kann Ihr Leben retten
Was ist eine „Rettungskarte“?
Ein Rettungsdatenblatt bzw.…
Dienststelle des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg am Donnerstag, 31.08.2023, ab 13.00 Uhr geschlossen
/in Aktuelles /von Macha MarioAuf Grund von EDV-Systemarbeiten ist die Dienststelle des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg, Wilhelm-Ruß-Straße 5, Coburg (Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde) am Donnerstag, 31.08.2023, ab 13.00 Uhr vollständig für den Publikumsverkehr geschlossen. Ab Freitag, 01.09.2023, sind Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg wieder wie gewohnt zu erreichen.