Dienststelle des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg am Donnerstag, 31.08.2023, ab 13.00 Uhr geschlossen

Auf Grund von EDV-Systemarbeiten ist die Dienststelle des Zweckverbandes
Zulassungsstelle Coburg, Wilhelm-Ruß-Straße 5, Coburg (Zulassungsbehörde und
Fahrerlaubnisbehörde) am Donnerstag, 31.08.2023, ab 13.00 Uhr vollständig für den
Publikumsverkehr geschlossen.

Ab Freitag, 01.09.2023, sind Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Zweckverbandes
Zulassungsstelle Coburg wieder wie gewohnt zu erreichen.

 

 

Eingeschränkte Öffnungszeiten im März 2023

Der Zweckverband Zulassungsstelle Coburg steht für eine moderne Verwaltung. Damit der Zweckverband Zulassungsstelle auch in Zukunft für die Herausforderungen der Digitalisierung gewappnet ist, wurde eine neue Fachsoftware beschafft.

Die Software wird Ende März 2023 zuerst in der Zulassungsbehörde und eine Woche später in der Fahrerlaubnisbehörde in Betrieb genommen. Damit der Betrieb auch im April mit dem neuen Fachverfahren möglichst reibungslos abläuft, ist es notwendig die Öffnungszeiten und den Besucherverkehr an einigen Tagen im März einzuschränken

Die Fahrerlaubnisbehörde hat deshalb vom 13.03. und 14.03. sowie am 31.03. und am 03.04. für den Besucherverkehr komplett geschlossen und ist an diesen Tagen auch nicht telefonisch erreichbar.

Die Zulassungsbehörde ist in der Zeit vom 06.03. bis 08.03. telefonisch nur eingeschränkt erreichbar und hat am 27.03. für den Privatkundenverkehr vollständig geschlossen. Autohändler und Kfz-Werkstätten können am 27.03. bis 10:00 Uhr Zulassungsanträge abgeben. Nach 10:00 Uhr können keine Vorgänge mehr angenommen werden.

Umzug des Büros Führerscheinpflichtumtausch

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine in den kommenden Jahren umzutauschen.

Das hierfür in Stadt und Landkreis Coburg zuständige Büro Führerscheinpflichtumtausch des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg zieht um und befindet sich ab Montag, 09.01.2023, in Zimmer Nr. E49 (Erdgeschoss) im Hauptgebäude des Landratsamtes Coburg, Lauterer Straße 60, 96450 Coburg.

Auf Grund der Umzugsmaßnahmen ist von Mittwoch, 04.01.2023, bis Donnerstag, 05.01.2023 kein Führerscheinpflichtumtausch möglich.

Für den Umtausch des alten Papierführerscheins in einen neuen EU-Kartenführerschein wird ein persönlicher Termin benötigt, der beim Büro Führerscheinpflichtumtausch über die Homepage www.zulassungsstelle-coburg.de oder telefonisch unter Tel.-Nr. 09561/514-9546 oder -9547 vereinbart werden kann.

Der Zugang zum Büro Führerscheinpflichtumtausch ist ausschließlich für angemeldete Besucher mit Termin über den Bürgerservice am Haupteingang des Landratsamtes möglich.

Weitere Informationen zum Pflichtumtausch sind ebenfalls auf der Homepage zu finden.

Alle anderen Führerscheinangelegenheiten werden von der Fahrerlaubnisbehörde des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg, die sich wie bisher in der Dienststelle Wilhelm-Ruß-Straße 5, 96450 Coburg, befindet, bearbeitet.

Am Montagvormittag bis 11:30 Uhr und Donnerstagnachmittag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr keine Terminvereinbarung in der Zulassungsbehörde mehr notwendig (gilt nicht für die Fahrerlaubnisbehörde)

In der Zulassungsbehörde haben Sie die Möglichkeit jeden Montag von 07:30 Uhr bis 11:30 Uhr und am Donnerstagnachmittag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr ohne Termin vorzusprechen. Diese beiden Zeitfenster wurden angesichts der anhaltend langen Wartezeiten für einen Termin geschaffen, um auch dringende Anliegen schnellstmöglich bearbeiten zu können. Während dieser Zeitfenster ist keine Terminvergabe möglich.

Innerhalb der beiden Zeitfenster erhalten Sie durch unsere Kolleginnen und Kollegen an der Information eine Wartenummer.  Da nach den Zeitfenstern an den jeweiligen Tagen wieder Termine vereinbart werden können, können außerhalb dieser Zeitfenster keine Nummern mehr ausgegeben werden.

Während der Zeitfenster ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Auch wenn wir uns bemühen rechtzeitig alle Wartenden zu bedienen, besteht die Möglichkeit, dass nicht alle Kunden bis zum Ende der Zeitfenster abschließend bearbeitet werden. Die Terminkunden haben dann Vorrang.

Dieses Angebot gilt ausschließlich für den Bereich Zulassungswesen. Für die Fahrerlaubnisbehörde ist weiterhin zwingend eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

 

Hinweise zur Terminvergabe

Hier erhalten Sie alle Informationen zu unserer Terminvergabe

Führerschein-Pflichtumtausch

Mit der Regelung zum Führerschein-Pflichtumtausch werden die Vorgaben der dritten EU-Führerschein-Richtlinie umgesetzt. Diese sieht ab dem Jahr 2033 ein einheitliches fälschungssicheres Führerscheindokument und eine Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank vor, um Missbrauch zu verhindern.

**AUFGEHOBEN**Zugang nur mit Nachweis der 3G-Regel ab dem 01.01.2022

Ab dem 01.01.2022 ist der Zugang zum Zweckverband Zulassungsstelle Coburg und dem Landratsamt Coburg nur noch für Besucher möglich, die geimpft, genesen oder getestet sind.

Verbesserung unserer Terminvergabe

Seit Montag, den 05.07.2021, können für eine persönliche Vorsprache beim Zweckverband Zulassungsstelle Coburg wieder Termine vereinbart werden.

Die Nachfrage nach Terminen für eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsbehörde ist unerwartet hoch. Damit die daraus resultierende lange Wartezeit auf einen Termin verkürzt werden kann und auch Bürgerinnen und Bürger mit dringlichen Anliegen eine Chance auf einen Termin haben, haben wir unsere Terminvergabe optimiert.

Wir werden jeden Morgen zusätzliche Termine für den Bereich Zulassungswesen freischalten. So haben auch Bürgerinnen und Bürger mit einem dringlichen Anliegen die Chance auf einen zeitnahen Termin.

Außerbetriebsetzungen, Adress- bzw. Namensänderungen (keine Umschreibungen), Neusiegelungen und Kurzzeitkennzeichen können nun auch ohne Termin beantragt werden. Diese Anliegen werden von unseren Kollegen direkt an der Info mit kurzer Wartezeit bearbeitet.

Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig ab. Dies können Sie über den Link in Ihrer Terminbestätigungsmail, per E-Mail oder telefonisch machen.

Terminvergabe ab dem 05.07.2021 wieder möglich

Ab Montag, den 05.07.2021, können für eine persönliche Vorsprache beim Zweckverband Zulassungsstelle Coburg wieder Termine vereinbart werden.

 

Die Rückkehr zur Terminvereinbarung vereinfacht für unsere Bürgerinnen und Bürger die Antragstellung, verringert die Wartezeit und bedeutet mehr Sicherheit bei der Planung. Darüber hinaus können wir mit diesem Schritt die gewohnte Bürgernähe wiederherstellen und mit unseren Bürgerinnen und Bürger in direkten Kontakt treten.

 

Bürgerinnen und Bürger, die einen neuen Kartenführerschein aufgrund des Führerscheinpflichtumtausches beantragen, werfen ihre Anträge bitte weiterhin in die hierfür vorgesehene Abgabebox ein. Für alle anderen Anliegen in der Fahrerlaubnis- oder Zulassungsbehörde steht die Terminvereinbarung hier zur Verfügung.

 

Haben Sie einen Termin vereinbart, finden Sie sich bitte frühestens 5 Minuten vor Termin bei uns an der Anmeldung ein. Die Mitarbeiter an der Anmeldung Ihnen dann alles weitere erklären. Vor dem Betreten müssen Sie bitte weiterhin den Besucherfragebogen ausfüllen oder mit der luca-App einchecken.

 

Informieren Sie sich am besten vorab auf unserer Internetseite, welche Formulare und Unterlagen sie benötigen. So können Sie uns helfen, ihr Anliegen noch schneller und ohne Probleme zu Bearbeiten.

Kontaktloses Bearbeiten Ihrer Anliegen

Um Ihre Anliegen trotz der derzeitigen Situation kontaktlos bearbeiten zu können, haben wir vor dem Eingangsbereich zwei verschlossene Abgabeboxen aufgestellt.

 

Wie funktioniert das System mit den Abgabeboxen?

In diese Boxen – je eine für die Fahrerlaubnis- und die Zulassungsbehörde – können Sie Ihre Anträge einwerfen. Wir werden die Boxen regelmäßig leeren und die Anträge der Reihe nach bearbeiten. Nach erfolgreicher Bearbeitung rufen wir Sie an und Sie können Ihre Unterlagen wieder abholen.

 

Was muss ich beachten?

Wichtig ist, dass alle Unterlagen vollständig sind. Besonderheiten (z.B. neue Schilder, Steuerbefreiung, etc.) vermerken Sie bitte zusätzlich auf den Antragsunterlagen. Nur so können wir eine rasche und korrekte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten. Zusätzlich sollten Sie eine Telefonnummer auf dem Antrag notieren, damit wir Sie erreichen können, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde.

Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag bei der Zulassungsbehörde benötigen, erfahren Sie hier.

Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde benötigen, erfahren sie hier.

 

Sind meine Unterlagen sicher?

Ja. Die gesicherten Abgabeboxen stehen nur während der Öffnungszeiten vor dem Eingangsbereich und sind verschlossen.

 

Wie bezahle ich die Gebühren für meinen Antrag?

Bei der Abholung Ihrer Antragsunterlagen ist die Gebühr bar oder per EC-Karte zu entrichen.