Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis (Bus/Lkw)

Fahrerlaubnisse deutscher C- und D-Klassen sind befristet. Das Fahrerlaubnisrecht wurde aufgrund von EU-Regelungen zum 1. Januar 1999 und zum 19. Januar 2013 geändert.
Dies betrifft auch die Fahrerlaubnisinhaber, denen bereits die Klasse 2 und die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung für Kraftomnibusse vor dem 1. Januar 1999 erteilt wurde.

Inhaber von Fahrerlaubnissen der Klasse 2 oder der Klasse 3, die Fahrzeugkombinationen mit bis zu 3 Achsen und bis zu 18,5 t führen, verlieren durch das neue Recht – auch ohne Umtausch – am 50. Geburtstag ihre Fahrberechtigung.

Fahrerlaubnisse der Klassen C (C1, C1E, C, CE) und D (D1, D1E, D, DE), die nach dem 1. Januar 1999 erteilt wurden, werden grundsätzlich auf maximal fünf Jahre befristet. Die befristeten Klassen müssen deshalb rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung (frühestens sechs Monate vor Ablauf der Fahrberechtigung).

Sollte die Fahrerlaubnis der Klassen C oder D abgelaufen sein, können diese prüfungsfrei (derzeit innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf der Geltungsdauer) im Wege des Besitzstandes neu erteilt werden.

Die Antragstellung hat persönlich oder per Post zu erfolgen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Antragstellung per Post alle Antragsunterlagen vollständig beizufügen sind. Unvollständige Anträge werden unbearbeitet zurückgesandt. Hierzu zählt auch das Formblatt Lichtbild/Unterschrift. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine entsprechende Kostenrechnung auf dem Postweg.

Bei persönlicher Antragstellung muss eine vorherige Terminvereinbarung (online oder telefonisch) erfolgen.

Für die Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Antragstellung per Post in Kopie)
  • biometrisches Lichtbild
  • augenärztliches Gutachten (z.B. Augenarzt, Begutachtungsstelle für Fahreignung)
  • ärztliches Gutachten (z.B. Hausarzt, Begutachtungsstelle für Fahreignung)
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zur Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung (gilt nur für Klassen D/DE/D1/D1E)
  • behördliches Führungszeugnis (gilt nur für Klassen D/DE/D1/D1E)

Insofern der Eintrag der Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrerqualifikation) gewünscht ist, werden zusätzlich fünf Teilnahmebescheinigungen über Modulschulungen benötigt.

Bei Antragstellung per Post benötigen Sie außerdem das Formblatt Lichtbild/Unterschrift und eine Kopie Ihres aktuellen Führerscheins. Bitte beachten Sie hierzu auch die entsprechenden Hinweise. Die Abholung hat persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person unter Vorlage des bisherigen Führerscheindokumentes zu erfolgen. Bitte vereinbaren Sie für die Abholung einen Termin ca. 3 Wochen nach Antragstellung.

 

Verlängerung ohne Schlüsselzahl 95: 43,90 € (zzgl. ggf. Mehrkosten für Expressversand)

Verlängerung mit Schlüsselzahl 95: 76,40 € ((zzgl. ggf. Mehrkosten für Expressversand)

Vorläufige Fahrberechtigung: 10,00 €

Direktversand durch die Bundesdruckerei in Berlin: 5,00 €

Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit ca. 2-3 Wochen.

Kontakt: Führerscheinwesen