Umtausch in den EU-Führerschein im Kartenformat
Antragstellung
Die Antragstellung kann online, per Post oder persönlich erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Antragstellung per Post alle Antragsunterlagen vollständig beizufügen sind. Unvollständige Anträge werden unbearbeitet zurückgesandt. Hierzu zählt auch der Vordruck für die Digitale Unterschrift. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine entsprechende Kostenrechnung auf dem Postweg.
Bei persönlicher Antragstellung muss eine vorherige Terminvereinbarung (online oder telefonisch) erfolgen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Antragsformular (wenn möglich, vollständig ausgefüllt)
- Formblatt Lichtbild/Unterschrift
- gültigen Personalausweis oder Reisepass (in Kopie)
- biometrisches Lichtbild
- alten (rosa oder grauen) Führerschein (in Kopie)
Zur schnelleren Bearbeitung bitten wir bei Führerscheinen, die von einer anderen Behörde ausgestellt wurden, bereits vorab um eigenständige Anforderung einer Karteikartenabschrift bei zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Die Abholung hat persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person unter Vorlage des bisherigen Führerscheindokumentes zu erfolgen. Im Falle einer persönlichen Antragstellung besteht die Möglichkeit einer direkten Übersendung des Dokumentes an Ihre Wohnadresse. Bitte bringen Sie hierzu die Erklärung über den Direktversand ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Termin mit. Die Gebühr für den Direktversand beträgt 5,00 €.
Eine Antragstellung für den Pflichtumtausch ist im Regelfall erst zum vorgeschriebenen Zeitpunkt notwendig.
- augenfachärztliches Gutachten, nicht älter als 2 Jahre (Augenarzt)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, nicht älter als 1 Jahr (Hausarzt)
Um eine einzelfallbezogene Beratung für Ihren Umtausch gewährleisten zu können, bitten wir Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen. Gerne können wir Sie auch darüber informieren welche Klassen Sie in Ihrem EU-Kartenführerschein erhalten.
Zusatzantrag Klasse T
Sofern die Klasse T beim Umtausch mit erteilt werden soll, ist gemäß § 6 Abs. 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung eine Bescheinigung der Gemeinde, der Berufsgenossenschaft, des Bauernverbandes oder des Arbeitgebers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass Sie Land- oder Forstwirtschaft besitzen oder in diesen Bereichen beruflich tätig sind.
Zusatzantrag Klasse CE79
Sofern die Klasse CE79 beim Umtausch mit erteilt werden soll, ist eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach vorgeschriebenem Muster bei einem Allgemeinarzt Ihrer Wahl (max. 1 Jahr alt) sowie ein Gutachten eines Augenarztes (max. 2 Jahre alt) vorzulegen.
Gebühren
Umtausch in den EU-Kartenführerschein: 25,30 Euro
Bei Bedarf:
Direktversand durch die Bundesdruckerei in Berlin: 5,00 €
Expressversand: 25,00 €
Zeitpunkt / Fristen
Die Bearbeitungszeit für einen Umtausch beträgt derzeit ca. 4-5 Wochen.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 20. Dezember 2006 über den Führerschein (3. Führerscheinrichtlinie)
Kontakt: Führerscheinwesen
Fahrerlaubnisbehörde
Führerscheinpflichtumtausch:
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
Telefon: 09561/514-9546 oder 09561/514-9547
fuehrerschein@zulassungsstelle-coburg.de
Die Anmeldung erfolgt über den Bürgerservice des Landratsamtes Coburg.
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 7.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7.30 – 17.30 Uhr
Freitag 7.30 – 12.00 Uhr