Import eines Fahrzeuges
Bei der Zulassung eines importierten Fahrzeuges sind einige Details zu beachten.
Falls noch Rückfragen bestehen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Benötigte Unterlagen für die Zulassung eines importierten fabrikneuen Fahrzeuges
Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug aus einem EU-Land importiert haben, benötigen Sie zur Zulassung folgende Unterlagen:
- ggf. vorhandene ausländische Papiere (Herstellerbrief)
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
bzw. bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung ein Gutachten (TÜV, DEKRA, usw.) gem. §21 StVZO oder § 13 EG-FGV – i.V.m. dem Genehmigungsbogen - den Kaufvertrag oder die Rechnung
- entweder eine Bestätigung eines Sachverständigen, dass die Fahrzeug-Ident-Nr. überprüft wurde
oder es ist die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich - eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- den Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Bürgern: den Pass und die Meldebescheinigung (und falls vorhanden Aufenthaltstitel)
- bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
- bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre)
und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma - Üben Sie eine freiberufliche Tätigkeit aus, legen Sie uns bitte einen amtlichen Nachweis über die Adresse vor, beispielsweise:
einen Steuerbescheid, die Krankenkassenzulassung, einen Eintrag bei der Rechtsanwaltskammer, etc. - den Zulassungsantrag oder eine Vollmacht zur Zulassung (siehe Formulare)
inkl. der Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA- bzw. Kombimandat mit IBAN und BIC) - Personalausweis/Pass des Bevollmächtigten
- bei Minderjährigen: eine Einwilligung beider Elternteile (Unterschriften auf dem Antrag/der Vollmacht), Ausweisdokumente von beiden Erziehungsberechtigten
Bei alleinigem Sorgerecht ist das Urteil vom Familiengericht oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt (nicht älter als 1 Tag) vorzulegen, im Sterbefall die Sterbeurkunde
Bei Ausweisdokumenten, Handelsregister- und Vereinsregisterauszügen und Gewerbeanmeldungen werden auch Kopien akzeptiert.
Haben Sie ein fabrikneues Fahrzeug aus einem NICHT EU-Land importiert, ist zusätzlich die Vorlage einer Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder Zollquittung notwendig.
Benötigte Unterlagen für die Zulassung eines importierten gebrauchten Fahrzeuges
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug aus einem EU-Land importiert haben, benötigen Sie zur Zulassung folgende Unterlagen:
- die vollständigen ausländischen Papiere
- bei EG-Typgenehmigten Fahrzeugen die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) oder falls diese nicht vorhanden ist,
ein Datenblatt von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, usw.) ;
bei einem Fahrzeug ohne EG-Typgenehmigung ist ein Gutachten über eine Abnahme nach § 21 StVZO von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, usw.) erforderlich - den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder einen anderen amtlichen Nachweis (falls bereits fällig)
- das Prüfbuch oder den Prüfbericht der letzten Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben und bereits fällig)
- sollte das Fahrzeug noch zugelassen sein, die bisherigen Kennzeichenschilder (falls vorhanden)
- den Kaufvertrag oder die Rechnung
- eine Bestätigung eines Sachverständigen, dass die Fahrzeug-Ident-Nr. überprüft wurde
oder es ist die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich - eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- den Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Bürgern: den Pass und die Meldebescheinigung (und falls vorhanden Aufenthaltstitel)
- bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
- bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre)
und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma
- Üben Sie eine freiberufliche Tätigkeit aus, legen Sie uns bitte einen Nachweis über die Adresse vor, beispielsweise:
einen Steuerbescheid, die Krankenkassenzulassung, einen Eintrag bei der Rechtsanwaltskammer, etc. - den Zulassungsantrag oder eine Vollmacht zur Zulassung (siehe Formulare)
inkl. der Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA- bzw. Kombimandat mit IBAN und BIC) - Personalausweis/Pass des Bevollmächtigten
- bei Minderjährigen: eine Einwilligung beider Elternteile (Unterschriften auf dem Antrag/der Vollmacht), Ausweisdokumente von beiden Erziehungsberechtigten
Bei alleinigem Sorgerecht ist das Urteil vom Familiengericht oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt (nicht älter als 1 Tag) vorzulegen, im Sterbefall die Sterbeurkunde
Bei Ausweisdokumenten, Handelsregister- und Vereinsregisterauszügen und Gewerbeanmeldungen werden auch Kopien akzeptiert.
Haben Sie ein gebrauchtes Fahrzeug aus einem NICHT EU-Land importiert, ist zusätzlich die Vorlage einer Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder Zollquittung notwendig. Ebenso ist in jedem Fall zur Zulassung die Vorlage einer neuen Hauptuntersuchung erforderlich.
Gebühren
Die Gebühr für die Zulassung eines Importfahrzeuges liegt derzeit zwischen 34,40 Euro und 74,90 Euro.
Hinweise
Sollte Ihr Vorgang bestimmte Sonderfälle oder weitere Zulassungsvorgänge beinhalten, können Abweichungen bei den benötigten Unterlagen und den Gebühren auftreten.
Wurde ein Gutachten über eine Abnahme nach § 21 StVZO von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, usw.) abgenommen, entfällt die Vorführung des Fahrzeuges in unserer Dienststelle.
Formulare
Wenn Sie selbst zum Zulassen kommen, bringen Sie bitte den Antrag auf Zulassung ausgefüllt und unterschrieben mit.
Bevollmächtigen Sie jemanden zur Zulassung Ihres Fahrzeuges, benötigen wir die Vollmacht für die Zulassung.
Die Formulare dafür finden Sie hier
Kontakt: Zulassungswesen
Zulassungsbehörde
Wilhelm-Ruß-Str. 5
96450 Coburg
Telefon: 09561/514-9595
zulassung@zulassungsstelle-coburg.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 7.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7.30 – 17.30 Uhr
Freitag 7.30 – 12.00 Uhr