Rote Kennzeichen für Werkstätten und Händler(innen)
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung dürfen nur an zuverlässige Händler(innen) und Handwerker(innen), die im Kfz-Bereich tätig sind, abgegeben werden. Für Privatpersonen gibt es nur das Kurzzeitkennzeichen.
Das rote Kennzeichen müssen Sie zunächst bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Auf unserem Informationsblatt und Merkblatt sind nochmals alle wichtigen Informationen auf einem Blick ersichtlich.
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung eines roten Dauerprobekennzeichens (06er-Kennzeichen) benötigen Sie folgende Unterlagen:
- eine Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (eVB-Nummer)
- einen schriftlichen Antrag mit Begründung des Bedarfs (auf einem Kopfbogen der Firma)
- eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA- bzw. Kombimandat mit IBAN und BIC), siehe Formulare
- ein Führungszeugnis (beim Einwohnermeldeamt anfordern; Belegart „0“, Zweck: „rote Kennzeichen für Werkstätten und Händler“)
- eine Gewerbeanmeldung (aktueller Nachweis, dass das Gewerbe noch ausgeübt wird),
bei juristischen Personen den chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre)
und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma (künftiger Inhaber des Kennzeichens) - ggf. denPersonalausweis/Pass des Bevollmächtigten
Gebühren
Die Gebühr für die Neuerteilung eines Dauerprobekennzeichens für Händler und Werkstätten liegt derzeit bei 122,90 Euro.
Die Gebühr für die Verlängerung eines roten Dauerprobekennzeichen beträgt derzeit gestaffelt je nach der Länge für
1 Jahr 77,90 € ; für 3 Jahre 97,90 € und auf unbefristete Zeit 117,90 €.
Hinweise
Sollte Ihr Vorgang bestimmte Sonderfälle oder weitere Zulassungsvorgänge beinhalten, können Abweichungen bei den benötigten Unterlagen und den Gebühren auftreten.
Üben Sie eine freiberufliche Tätigkeit aus, legen Sie uns bitte einen amtlichen Nachweis über die Adresse vor, beispielsweise:
einen Steuerbescheid, die Krankenkassenzulassung, einen Eintrag bei der Rechtsanwaltskammer, etc.
Formulare
- Antrag auf Zulassung inkl. SEPA
(bitte denken Sie dennoch an den schriftlichen Antrag mit Begründung des Bedarfs auf einem Kopfbogen der Firma) - Information rotes Dauerprobekennzeichen
- Merkblatt 06er Kennzeichen
Kontakt: Zulassungswesen
Zulassungsbehörde
Wilhelm-Ruß-Str. 5
96450 Coburg
Telefon: 09561/514-9595
zulassung@zulassungsstelle-coburg.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 7.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7.30 – 17.30 Uhr
Freitag 7.30 – 12.00 Uhr