Saisonkennzeichen

Für ein Fahrzeug, das nur für einen begrenzten, jedes Jahr wiederkehrenden Zeitraum zugelassen werden soll, kann ein Saisonkennzeichen beantragt werden.

Der Zeitraum, in dem das Fahrzeug in Betrieb ist, wird auf volle Monate bemessen. Dieser Zeitraum muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen.

Das Saisonkennzeichen erspart die jährliche An- und Abmeldung.

Bei derzeit auf den Halter zugelassenen Fahrzeugen (nur Umstellung auf Saison) benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    bzw. die Betriebserlaubnis (z.B. bei Sportanhängern oder Leichtkrafträdern, …)
  • eine Versicherungsbestätigung für Saisonkennzeichen (eVB-Nummer)
  • den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
  • die bisherigen Kennzeichenschilder –
    die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln!
  • den Antrag auf Saisonänderung

Möchten Sie einen der folgenden Zulassungvorgänge in Verbindung mit der Zuteilung eines Saisonkennzeichens vornehmen, sind die dort genannten Unterlagen mitzubringen und eventuelle Sonderfälle zu beachten.

Bei derzeit auf den Halter zugelassenen Fahrzeugen (nur Umstellung auf Saison) liegt die Gebühr derzeit zwischen 27,90 und 48,60 Euro.

Möchten Sie einen weiteren Zulassungvorgang in Verbindung mit der Umstellung auf Saison vornehmen, erhöhen sich die Kosten um die beim entsprechenden Vorgang beschriebenen Gebühren.

Außerhalb des sogenannten Betriebszeitraumes darf sich das Fahrzeug nicht auf öffentlicher Verkehrsfläche befinden.

Sollte Ihr Vorgang bestimmte Sonderfälle oder weitere Zulassungsvorgänge beinhalten, können Abweichungen bei den benötigten Unterlagen und den Gebühren auftreten.

Bitte beachten Sie, dass Sie beim Kennzeichen auf die maximale Stellenanzahl (Kombination aus Buchstaben und Zahlen) achten müssen. Bei Saisonkennzeichen, H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge und E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge dürfen max. 7 Stellen belegt werden, bei einer gleichzeitigen Kombination (z. B. aus Saison und H) dürfen dann somit nur max. 6 Stellen belegt werden.

Für die Änderung oder Löschung Ihres Saisonzeitraumes füllen Sie bitte den Antrag aus.

Kontakt: Zulassungswesen