Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Coburg „gleicher Halter“
Um eine Umschreibung des Fahrzeuges von außerhalb nach Coburg „gleicher Halter“ handelt es sich, wenn Sie aus einem anderen Zulassungsbezirk in die Stadt oder in den Landkreis Coburg verzogen sind und Ihr Fahrzeug auf die neue Anschrift ummelden wollen.
Bei derzeit zugelassenen Fahrzeugen hat der Halter gem. §15 Abs. 4 FZV der Zulassungsbehörde unverzüglich die neue Anschrift mitzuteilen und zur Berichtigung seiner Fahrzeugpapiere vorzusprechen.
Benötigte Unterlagen
Bei derzeit auf den Halter zugelassenen Fahrzeugen haben Sie die Möglichkeit Ihr auswärtiges Kennzeichen beizubehalten.
Wenn Sie Ihr altes Kennzeichen beibehalten möchten, legen Sie zur Ummeldung Ihres Fahrzeuges bitte folgende Unterlagen vor:
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Hinweis: bei Fahrzeugscheinen nach altem Recht (Ausstellung vor dem 01.10.2005) ist der Fahrzeugbrief ebenfalls vorzulegen - den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder einen anderen amtlichen Nachweis
- das Prüfbuch oder den Prüfbericht der letzten Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
- eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) bei Fahrzeugen, bei denen die letzte zulassungsrechtliche Befassung vor dem 21.09.2009 erfolgte
- den Zulassungsantrag oder eine Vollmacht zur Zulassung (siehe Formulare) inkl. der Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA- bzw. Kombimandat mit IBAN und BIC)
– nur wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat - den Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Bürgern: den Pass und die Meldebescheinigung (und falls vorhanden Aufenthaltstitel)
- bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
- bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre)
und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma - Üben Sie eine freiberufliche Tätigkeit aus, legen Sie uns bitte einen Nachweis über die Adresse vor, beispielsweise:
einen Steuerbescheid, die Krankenkassenzulassung, einen Eintrag bei der Rechtsanwaltskammer, etc. - Personalausweis/Pass des Bevollmächtigten
- bei Minderjährigen: eine Einwilligung beider Elternteile (Unterschriften auf dem Antrag/der Vollmacht), Ausweisdokumente von beiden Erziehungsberechtigten
Bei alleinigem Sorgerecht ist das Urteil vom Familiengericht oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt (nicht älter als 1 Tag) vorzulegen, im Sterbefall die Sterbeurkunde
Bei Ausweisdokumenten, Handelsregister- und Vereinsregisterauszügen und Gewerbeanmeldungen werden auch Kopien akzeptiert.
Wenn Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt der Ummeldung außer Betrieb gesetzt ist oder Sie ein neues CO- oder NEC- Kennzeichen möchten, legen Sie zur Ummeldung Ihres Fahrzeuges bitte folgende Unterlagen vor:
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
oder bei Außerbetriebsetzung bis 30.09.2005 die Abmeldebescheinigung - die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder einen anderen amtlichen Nachweis
- das Prüfbuch oder den Prüfbericht der letzten Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
- sollte das Fahrzeug noch zugelassen sein, die bisherigen Kennzeichenschilder –
die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln! - eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- den Zulassungsantrag oder eine Vollmacht zur Zulassung (siehe Formulare)
inkl. der Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA- bzw. Kombimandat mit IBAN und BIC) - den Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Bürgern: den Pass und die Meldebescheinigung (und falls vorhanden Aufenthaltstitel)
- bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
- bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre)
und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma - Üben Sie eine freiberufliche Tätigkeit aus, legen Sie uns bitte einen Nachweis über die Adresse vor, beispielsweise:
einen Steuerbescheid, die Krankenkassenzulassung, einen Eintrag bei der Rechtsanwaltskammer, etc. - Personalausweis/Pass des Bevollmächtigten
- bei Minderjährigen: eine Einwilligung beider Elternteile (Unterschriften auf dem Antrag/der Vollmacht), Ausweisdokumente von beiden Erziehungsberechtigten
Bei alleinigem Sorgerecht ist das Urteil vom Familiengericht oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt (nicht älter als 1 Tag) vorzulegen, im Sterbefall die Sterbeurkunde
Bei Ausweisdokumenten, Handelsregister- und Vereinsregisterauszügen und Gewerbeanmeldungen werden auch Kopien akzeptiert.
Gebühren
Die Gebühr für die Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Coburg mit gleichem Halter liegt derzeit zwischen 24,50 Euro und 61,20 Euro.
Hinweise
Sollte Ihr Vorgang bestimmte Sonderfälle oder weitere Zulassungsvorgänge beinhalten, können Abweichungen bei den benötigten Unterlagen und den Gebühren auftreten.
Formulare
Wenn Sie selbst zum Zulassen kommen, bringen Sie bitte den Antrag auf Zulassung ausgefüllt und unterschrieben mit.
Bevollmächtigen Sie jemanden zur Zulassung Ihres Fahrzeuges, benötigen wir die Vollmacht für die Zulassung.
Die Formulare dafür finden Sie hier
Kontakt: Zulassungswesen
Zulassungsbehörde
Wilhelm-Ruß-Str. 5
96450 Coburg
Telefon: 09561/514-9595
zulassung@zulassungsstelle-coburg.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 7.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7.30 – 17.30 Uhr
Freitag 7.30 – 12.00 Uhr