Kennzeichen- Verlust / Diebstahl
Sollte/n Ihnen das/die Kennzeichen abhandengekommen sein, ist zunächst eine Verlust- oder Diebstahlanzeige bei der Polizei abzugeben.
Bei Verlust eines oder beider Kennzeichen muss eine eidesstattliche Versicherung (EV) abgegeben werden. Der/die Halter/in muss daher grundsätzlich persönlich vorsprechen. Die Abnahme der EV ist kostenpflichtig und beträgt bei der Zulassungsbehörde derzeit 31,00 Euro.
Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Versicherung an Eides Statt über das/die verlorengegangene/n Kennzeichen auch bei einem Notar abgegeben werden.
Ist/sind Ihnen das/die Kennzeichen gestohlen worden, entfällt bei Vorlage einer Diebstahlanzeige der Polizei die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung.
Bei Verlust oder Diebstahl des/der Kennzeichen/s ist aufgrund der Gefahr des Missbrauchs und aus Sicherheitsgründen eine Umkennzeichnung durchzuführen.
Möchten Sie lediglich eine Neusiegelung veranlassen (unleserliches oder beschädigtes Kennzeichen) klickten sie bitte hier.
Benötigte Unterlagen bei Verlust
Zur Umkennzeichnung des Fahrzeuges aufgrund Verlust benötigen Sie folgende Unterlagen:
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
bzw. die Betriebserlaubnis (z.B. bei Sportanhängern oder Leichtkrafträdern, …) - den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder einen anderen amtlichen Nachweis
- das Prüfbuch oder den Prüfbericht der letzten Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
- ggf. vorhandenes Kennzeichen, sofern nur ein AKZ verloren wurde
das Kennzeichen ist erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln! - die Verlustanzeige der deutschen Polizei
(bei einem Verlust der/des Kennzeichen/s im Ausland muss zusätzlich, zur Erstattung der Anzeige bei der Polizei im Ausland, eine Anzeige bei der deutschen Polizei erstattet werden) - ggf. die Versicherung an Eides Statt vom Notar (bitte dem Beauftragten samt Vollmacht und Ausweis mitgeben)
- den Antrag auf Umkennzeichnung (siehe Formulare)
- den Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Bürgern: den Pass und die Meldebescheinigung (und falls vorhanden Aufenthaltstitel)
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung, evtl. Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 5 Jahre)
und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma
Benötigte Unterlagen bei Diebstahl
Zur Umkennzeichnung des Fahrzeuges aufgrund Diebstahl benötigen Sie folgende Unterlagen:
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
bzw. die Betriebserlaubnis (z.B. bei Sportanhängern oder Leichtkrafträdern, …) - den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder einen anderen amtlichen Nachweis
- das Prüfbuch oder den Prüfbericht der letzten Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
- ggf. vorhandenes Kennzeichen, sofern nur ein AKZ gestohlen wurde
das Kennzeichen ist erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln - die Diebstahlsanzeige der deutschen Polizei
(bei einem Diebstahl der/des Kennzeichen/s im Ausland muss zusätzlich, zur Erstattung der Anzeige bei der Polizei im Ausland, eine Anzeige bei der deutschen Polizei erstattet werden) - den Antrag auf Umkennzeichnung (siehe Formulare)
- den Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Bürgern: den Pass und die Meldebescheinigung (und falls vorhanden Aufenthaltstitel)
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung, evtl. Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 5 Jahre)
und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma
Gebühren
Die Gebühr für die Umkennzeichnung eines Fahrzeuges aufgrund Verlust liegt derzeit zwischen 58,50 Euro und 84,60 Euro.
Die Gebühr für die Umkennzeichnung eines Fahrzeuges aufgrund Diebstahl liegt derzeit zwischen 27,50 Euro und 53,60 Euro.
Hinweise
Sollte Ihr Vorgang bestimmte Sonderfälle oder weitere Zulassungsvorgänge beinhalten, können Abweichungen bei den benötigten Unterlagen und den Gebühren auftreten
Formulare
Für die Umkennzeichnung Ihres Fahrzeuges füllen Sie bitte den Antrag aus.
Kontakt: Zulassungswesen
Zulassungsbehörde
Wilhelm-Ruß-Str. 5
96450 Coburg
Telefon: 09561/514-9595
zulassung@zulassungsstelle-coburg.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 7.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7.30 – 17.30 Uhr
Freitag 7.30 – 12.00 Uhr