Wiederzulassung auf den bisherigen Halter

Um eine Wiederzulassung handelt es sich, wenn ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder auf denselben Halter zugelassen wird.

Für die Wiederzulassung eines Fahrzeuges benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    oder bei Außerbetriebsetzung bis 30.09.2005 die Abmeldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Kennzeichenwechsel, bei Änderung auf Saisonkennzeichen oder bei Umstellung auf E-Kennzeichen bzw. H-Kennzeichen.
  • Sofern das bisherige Kennzeichen beibehalten wird ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht erforderlich.
  • bei Fahrzeugscheinen nach altem Recht (Ausstellung vor dem 01.10.2005) ist der Fahrzeugbrief ebenfalls vorzulegen
  • den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder einen anderen amtlichen Nachweis
  • das Prüfbuch oder den Prüfbericht der letzten Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
  • eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • den Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Bürgern: den Pass und die Meldebescheinigung (und falls vorhanden Aufenthaltstitel)
  • bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
  • bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre)
    und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma
  • Üben Sie eine freiberufliche Tätigkeit aus, legen Sie uns bitte einen Nachweis über die Adresse vor, beispielsweise:
    einen Steuerbescheid, die Krankenkassenzulassung, einen Eintrag bei der Rechtsanwaltskammer, etc.
  • den Zulassungsantrag oder eine Vollmacht zur Zulassung (siehe Formulare)
    inkl. der Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA- bzw. Kombimandat mit IBAN und BIC)
  • Personalausweis/Pass des Bevollmächtigten
  • bei Minderjährigen: eine Einwilligung beider Elternteile (Unterschriften auf dem Antrag/der Vollmacht), Ausweisdokumente von beiden Erziehungsberechtigten
    Bei alleinigem Sorgerecht ist das Urteil vom Familiengericht oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt (nicht älter als 1 Tag) vorzulegen, im Sterbefall die Sterbeurkunde

Bei Ausweisdokumenten, Handelsregister- und Vereinsregisterauszügen und Gewerbeanmeldungen werden auch Kopien akzeptiert.

 

Die Gebühr für eine Wiederzulassung liegt derzeit zwischen 23,90 Euro und 65,00 Euro.

Sollte Ihr Vorgang bestimmte Sonderfälle oder weitere Zulassungsvorgänge beinhalten, können Abweichungen bei den benötigten Unterlagen und den Gebühren auftreten.

Wenn Sie selbst zum Zulassen kommen, bringen Sie bitte den Antrag auf Zulassung ausgefüllt und unterschrieben mit.

Bevollmächtigen Sie jemanden zur Zulassung Ihres Fahrzeuges, benötigen wir die Vollmacht für die Zulassung.

Die Formulare dafür finden Sie hier

Kontakt: Zulassungswesen