Neuzulassung und Tageszulassung
Um eine Neuzulassung handelt es sich, wenn ein fabrikneues Fahrzeug erstmalig für den Straßenverkehr angemeldet wird.
Bei einer Tageszulassung nach § 7 FZV kann auf Antrag die Erstzulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges auch für die Dauer ausschließlich des Tages erfolgen, an dem die Erstzulassung wirksam wird (Tageszulassung). Bei einer Tageszulassung bedarf es keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder. Mit dem Ablauf des Tages der Erstzulassung gilt das Fahrzeug als außer Betrieb gesetzt, ohne dass es eines gesonderten Antrages nach § 16 Absatz 1 FZV (Außerbetriebsetzung) bedarf.
Benötigte Unterlagen
Gebühren
Die Gebühr für eine Neuzulassung liegt derzeit zwischen 30,60 Euro und 123,40 Euro.
Die Gebühr für eine Tageszulassung ab 47,40 Euro.
Hinweise
Sollte Ihr Vorgang bestimmte Sonderfälle oder weitere Zulassungsvorgänge beinhalten, können Abweichungen bei den benötigten Unterlagen und den Gebühren auftreten.
Üben Sie eine freiberufliche Tätigkeit aus, legen Sie uns bitte einen amtlichen Nachweis über die Adresse vor, beispielsweise:
einen Steuerbescheid, die Krankenkassenzulassung, einen Eintrag bei der Rechtsanwaltskammer, etc.
Das Ausstelldatum der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) darf nicht älter als 18 Monate sein. Ansonsten ist die Vorlage einer neuen Hauptuntersuchung erforderlich.
Formulare
Wenn Sie selbst zum Zulassen kommen, bringen Sie bitte den Antrag auf Zulassung bzw. Tageszulassung ausgefüllt und unterschrieben mit.
Bevollmächtigen Sie jemanden zur Zulassung Ihres Fahrzeuges, benötigen wir die Vollmacht für die Zulassung bzw. Tageszulassung.
Die Formulare dafür finden Sie hier
Kontakt: Zulassungswesen
Zulassungsbehörde
Wilhelm-Ruß-Str. 5
96450 Coburg
Telefon: 09561/514-9595
zulassung@zulassungsstelle-coburg.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 7.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7.30 – 17.30 Uhr
Freitag 7.30 – 12.00 Uhr